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Innenpolitik


zensus11 – Stoppt die Vollerfassung!

Worum geht es?

Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden mit einer eindeutigen Identifikationsnummer gespeichert und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt werden.

Wir sind der Meinung, dass die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist.

Wo liegt das Problem?

  • Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
  • Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
  • Die Zuordnung der Daten ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
  • Die Erhebung ist nicht anonym, da jederzeit Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
  • Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
  • Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. die Angabe des Religionsbekenntnisses, das insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert und damit zur Beantwortung auffordert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste aller Muslime in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.

Stand der Dinge

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereitete Verfassungsbeschwerde wurde zum 16. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Darin beantragen wir die Aussetzung der Volkzählung, da sie maßgeblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift und verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht wird dem Gesetzgeber bei Anerkennung der eingereichten Kritikpunkte einen verfassungsgemäßen Rahmen nennen.

Werden Sie aktiv!

Zusammen mit zahlreichen anderen Organisationen ruft der AK Vorrat für den 11.9.2010 zur Großdemonstration “Freiheit statt Angst” in Berlin auf, um dort gegen die geplante Volkszählung und den weiteren Abbau von Bürgerrechten zu demonstrieren. Informationen gibt es unter www.freiheitstattangst.de

Unterstützen Sie weiter die Kampagne gegen die Volkszählung, zum Beispiel durch Aufklärung in Ihrem Bekanntenkreis, Spenden oder werden Sie kreativ und bringen Sie sich anderweitig ein!

Quelle: http://zensus11.de/


Widerspruch gegen Google-Fotos: Wie lasse ich mein Haus verschwinden?

Was tun, wenn man sein Haus oder gar sich selbst nicht bei Google Street View sehen will? Widerspruch einlegen.

Was genau zeigt Google in seinem Street-View-Dienst?

Google betont, dass im Internet ausschließlich öffentlich zugängliches Gelände zu sehen sein wird. Lediglich in Ausnahmefällen habe man sich Sondergenehmigungen für Privatgrundstücke besorgt, etwa für „Disneyland Paris“. Auch Vorgärten könne man bei Street View nur so einsehen, als stünde man tatsächlich auf der Straße davor. Die Google-Kameras seien zwar hoch, aber im entsprechenden Winkel angebracht gewesen.

Was unternehme ich, wenn ich verhindern will, dass mein Privathaus bei Street View zu sehen ist?

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, der die speziellen Auflagen für Google Deutschland erarbeitet hat, rät zum Vorab-Widerspruch. Die Möglichkeit, das Haus unter der eigenen Adresse im Voraus bei Google löschen zu lassen, haben Datenschützer speziell für Deutschland ausgehandelt. „Wie gut das zugesagte Einspruchsverfahren während des Online-Betriebs ab November läuft, wissen wir noch nicht“, sagte Caspar der FR. „Aber die Bedingungen für den Vorab-Einspruch haben wir so klar definiert, dass jeder Betroffene besser diese Möglichkeit nutzen sollte.“ Die Frist für Vorab-Widersprüche läuft ab nächster Woche für vier Wochen. Danach können die Anträge per Link neben den veröffentlichten Fotos weiterhin gestellt werden.

Wie lege ich vorab Widerspruch ein?

Jeder Bürger kann bei Google einfordern, dass die eigene Adresse nicht bei Street View gezeigt wird. Das ist möglich per Brief an: Google Germany, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg; per E-Mail an streetview-deutschland@google.com. Und das Verbraucherschutzministerium zeigt Musterbriefe: www.bmelv.de. Zusätzlich bietet Google für Anfang nächster Woche unter www.google.de/streetview einen Stadtplan-Dienst an: Auf einer Karte kann jeder User die inkriminierte Adresse eintragen und die Löschung des entsprechenden Fotos beantragen. Google schickt dann an die physische Postadresse einen Code, den man online eingibt und so die Löschung vollzieht.

Wenn ich Google meine Adresse zwecks Löschung des Fotos im Internet mitteilen muss – werden meine Adressdaten dann gespeichert?

Verbraucherschützer Caspar verlangt von Google noch feste Zusagen, die Daten ausschließlich für den Löschantrag zu speichern. Bei Einsprüchen sollte zusätzlich darauf hingewiesen werden.

Können auch Mieter gegen den Willen des Hauseigentümers die Löschung ihres Haus-Fotos fordern?

Ja. Google betonte auf FR-Anfrage ausdrücklich, dass einzelne Mieter das Foto eines ganzen Hauses samt näherer Umgebung löschen lassen können. Da auch die Rohdaten gelöscht werden müssen, ist eine spätere Rücknahme der Entscheidung unmöglich. Für Gewerbetreibende in Mietshäusern, die in Street View auftauchen wollen, soll es Sonderregeln geben.

Wie sieht das Panoramabild dann nach der Löschung aus?

Es wird keine schwarzen Leerstellen enthalten. Das betroffene Haus wird so unscharf dargestellt, dass es laut Google nicht mehr erkennbar sein wird.

Quelle: fr-online

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Zuletzt geändert am 12.08.2010 17:38 Uhr